abordnen,
V.
›jn. mit einem Auftrag wohin senden, delegieren‹;
zu  6.

Belegblock:

v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
gleich als ein irdischer Engel / aus dem Raht der hochheiligsten Gottheit abgeordnet ware.
Rennefahrt, Statut. Saanen (
halem.
,
1641
):
daß wir [...] angehört [...] der landschaft Sanen abgeordneter ehrbaren potten schriftlichen fürtrag.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
152, 11
(
mslow. inseldt.
,
1625
):
welche Zuebeśichtign a Senatu abgeordnet worden.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. .