abnöten,
V.
›jm. etw. (z. B. Geld) abzwingen, durch Nötigung abgewinnen; jn. zur Auslieferung von jm. zwingen‹;
Syntagmen:
jm. den taler / schlüssel / könig, die person, das kleinod a.
Belegblock:
er het den juden haissen all sein peste clainet pringen: wolt ims abkaufn, und noͤtet im die ab.
das es [...] mit gewalt oder not etwas im abnoͤttet.