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abmeren,
V.;
zu
mhd.
mêr
›mehr‹
().
›jn. ab-, wegwählen; durch eine Wahl absetzen‹.

Belegblock:

Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
1797
):
Vor Verlauf der Jahresdienste kann kein Ammann und Hauptmann weder abgemehret noch abgesetzt werden.