abmatten,
V.
›erschlaffen, nachlassen, sich verringern (z. B. von Kräften); sich abarbeiten, abmühen‹;
zu  1.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
):
daß die lebenskreften abgemadt werden.
Schmitz, Schiltb.
40, 23
(
Frankf.
1597
):
dann sie sich schon zuvor also abgearbeitet vnd abgemattet gehabt / daß sie kaum mehr vermochten.