abmacht,
die
.
wohl ›Vollzug, Durchführung von etw.‹;
zu  1.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
3, 340, 24
(
preuß.
,
1451
):
das sie denne villichte mochten begern ew. erw. gn. missehagelicheit vorczubrengen in abemacht der holdunge.