ablutio(n),
die
.
1.
›Abwaschung, Abspülung, Reinigung von etw. (z. B. von Wunden, speziell: der Hände des Priesters nach Reichung des Abendmahles)‹;
vgl. .
Bedeutungsverwandte
zu ersterer Nuance:  1.

Belegblock:

Sudhoff, Paracelsus (
1525
/
6
):
haben wir vil hundert wunden geheilet alein mit einer ablution.
Drescher, Hartlieb. Caes. (
moobd.
,
1456
/
67
):
als erfũllt ward die empfahung des sacraments und die ablůczen geschach.
Haage, C. H. v. Hoff. Kunstb.
12, 33
;
Wrede, Aköln. Sprachsch.
28b
.
2.
›Rest des konsekrierten Abendmahlsweines, gemischt mit Wasser‹; Metonymie zu 1.

Belegblock:

Reichert, Gesamtausl. Messe
11, 35
(
Nürnb.
v. 1483
):
Auch ein priester, der mer messe haben wil an eynem tag dann eine, der sol an der ersten messe nicht nemen die ablutio; anders er wer nicht nuechternn zu der andernn messe und toerft keine mer lesen, wenn er dy ablutio truencke.