ablohen,
V.
in der Ra.
jm. den unmut ablohen
: ›jn. beruhigen, beschwichtigen, besänftigen‹; wohl Ütr. zu nicht belegtem ablohen
›schwächer werden (von Flammen)‹; zu
2
.Belegblock:
ist der Herr Richter [...] bei ihn gefohren auf sein Begehr und ihm den Unmut abgeloht und ihn wiederumb begehrt, dass er zu uns einkehren wollt mit derselber Summa.