ablohen,
V.
in der Ra.
jm. den unmut ablohen
: ›jn. beruhigen, beschwichtigen, besänftigen‹; wohl Ütr. zu nicht belegtem
ablohen
›schwächer werden (von Flammen)‹;
zu
2
.

Belegblock:

Qu. Brassó
5, 431, 26
(
siebenb.
,
1616
):
ist der Herr Richter [...] bei ihn gefohren auf sein Begehr und ihm den Unmut abgeloht und ihn wiederumb begehrt, dass er zu uns einkehren wollt mit derselber Summa.