ablieben,
V.
›jm. etw. abschmeicheln, durch Liebedienerei oder Geld abgewinnen‹;
zu  3.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
1590
):
Wie das folgens geschach, und dem keiser sulches mit groissem gelde ablieben moisten.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
27b
.