ableitung,
die
.
1.
›Aufgabe eines dienstpflichtigen Grundbesitzes (als Handlung)‹; metonymisch: ›Abzugsgebühr‹;

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
um 1630
):
So ainer sein behausung wolt verkaufen und hingab, der soll geben zu ablaitung zween pfening.
2.
›Bildung von Wörtern aus vorhandenen Stammwörtern und Affixen‹;
vgl.  6.

Belegblock:

Schottelius. HaubtSprache (
Braunschweig
1663
):
Teutsche Stammwoͤrter / welche meist alle einsilbiges lautes sein / [...] von treflicher Anzahl [...] bequem zur ableitung [...] geschikt.