ableitpfennig,
der
;
-/auch
-Ø.
›Abzugsgebühr‹;
Bedeutungsverwandte:
; vgl. .
Gegensätze:
.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
um 1580
):
aber die ablaitphening sollen den rechten grundherrn geraicht werden.
Fuchs, Kart. Aggsbach (
moobd.
,
1408
):
da sol in derselbig pharrer darzuͤ voͤdern, das es icht gee in ein vergessen, wer die zeit pfarrer ist, und im davon die ablait und anlait phenning geben.