ableiben,
V.
Syntagmen:
mit tod a.; nach dem a.
(formelhaft); des abgeleibten siegel
; oft substantiviert, dann: ›Tod‹.Belegblock:
daß derselbigen einer [...] sich daselbsten mit Weib vnd Kindern nider gelassen / vnd selbige nach seinem ableyben hinderlassen habe.
So ain angesessner burgersman [...] ableibt oder schulden halben in poss gericht [...] khumbt.
die [Parschaft] nach iren Ableiben gefunden wierdet.
Chron. Augsb. Anm. 2;
Wutzel, Rechtsqu. Eferding
54, 7
; Winter, Nöst. Weist. ;
Preuss. Wb. (Z)
1, 41
.