ablasbrief,
der
;-/-e
, auch -Ø
.1.
›Entscheidung über eine Hinterlassenschaft‹; metonymisch dazu: ›Urkunde darüber‹; 2.
›Dokument, Urkunde, das/die den Nachlaß oder Erlaß von Sündenschuld und Sündenstrafe bestätigt‹; Bedeutungsverwandte:
vgl. .Syntagmen:
den a. schreiben / schicken / ausgeben / erwerben / überkommen; mit dem a. hinkommen; von dem a. schreiben; büchse / lade / schrein mit dem a.
Belegblock:
Als uns euer herlichkeit hat geschreben von dem anslage, bulle, aplasbriff unsers herren des
cardinalis
. do ist des babst böttschafft hinkomen, nemlich ein kardynall mytt seynenn aplassbryffenn.
Zwen Burger giengen uff ein Zeit uß einer Statt gen Rom, Ablaßbrieff da zů uͤberkumen.
Krebs, Prot. Spey. Domkap.
1, 637, 2
; Wendehorst, UB Marienkap. Würzb.
483, 22
; Barack, Zim. Chron. ;