ablasbrief,
der
;
-/-e
, auch
.
1.
›Entscheidung über eine Hinterlassenschaft‹; metonymisch dazu: ›Urkunde darüber‹;
vgl.  2,  1.
Bedeutungsverwandte:
(
der
1, .

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1581
):
damit des verstorbenen verlassnen guet ordenlich inventiert und dan darüber ablaßbrief und verträg, waß ieden erben zu seiner erbsgerechtigkait gebuert aufrichten [...] werde.
2.
›Dokument, Urkunde, das/die den Nachlaß oder Erlaß von Sündenschuld und Sündenstrafe bestätigt‹;
zu  6,  1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .
Syntagmen:
den a. schreiben / schicken / ausgeben / erwerben / überkommen; mit dem a. hinkommen; von dem a. schreiben; büchse / lade / schrein mit dem a.

Belegblock:

Röhrich u. a., Cod. Dipl. Warm.
4, 258, 6
(
omd.
,
1428
):
Als uns euer herlichkeit hat geschreben von dem anslage, bulle, aplasbriff unsers herren des
cardinalis
.
Diehl, Dreytw. Essl. Chron. (
schwäb.
,
1548
):
do ist des babst böttschafft hinkomen, nemlich ein kardynall mytt seynenn aplassbryffenn.
Bolte, Pauli. Schimpf u. Ernst (
Straßb.
1522
):
Zwen Burger giengen uff ein Zeit uß einer Statt gen Rom, Ablaßbrieff da zů uͤberkumen.
˹Ütr. bei Behrend, Spangenb. Anbindbr. (
Straßb.
1611
):
Doch fraget jhn der Jesuit / | Ob er auch hett ein Passbort mit? | Vermeint ein Ablassbrieff / der frei | Bekräfftigt wer mit Wachs und Blei.
˺
Ziesemer, Gr. Ämterb.
140, 60
;
391, 17
;
581, 10
;
Joachim, Marienb. Tresslerb. ;
Krebs, Prot. Spey. Domkap.
1, 637, 2
;
Wendehorst, UB Marienkap. Würzb.
483, 22
;
Barack, Zim. Chron. ;
Dietz, Wb. Luther .