abläuten,
V.
›etw. mit Glockengeläut beenden‹.
Wortbildungen:
abläutung.
Nobd.
Belegblock:
Köbler, Ref. Nürnberg
90, 11
(Nürnb.
1584
): bis er vngeuerlich fuͤrkompt yezuzeitten des gerichtz zewarten. bis das abgerůffen oder abgelewt wirt.
Ebd.
58, 11
: Doch soll einicher fronpot nyemant fuͤrpietten alle dieweil gericht weret oder gehalten wirdet. sunder nach ablewtuͤng des gerichts.
Rwb
1, 152
.