abläuten,
V.
Wortbildungen:
abläutung.
Nobd.
Belegblock:
bis er vngeuerlich fuͤrkompt yezuzeitten des gerichtz zewarten. bis das abgerůffen oder abgelewt wirt.
Ebd.
58, 11
: Doch soll einicher fronpot nyemant fuͤrpietten alle dieweil gericht weret oder gehalten wirdet. sunder nach ablewtuͤng des gerichts.