abläuten,
V.
›etw. mit Glockengeläut beenden‹;
zu  1.
Bedeutungsverwandte:
 3.
Wortbildungen:
abläutung.
Nobd.

Belegblock:

v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
v. 1618
):
Man hat den Marck schon abgeleut.
Köbler, Ref. Nürnberg
90, 11
(
Nürnb.
1584
):
bis er vngeuerlich fuͤrkompt yezuzeitten des gerichtz zewarten. bis das abgerůffen oder abgelewt wirt.
Ebd.
58, 11
:
Doch soll einicher fronpot nyemant fuͤrpietten alle dieweil gericht weret oder gehalten wirdet. sunder nach ablewtuͤng des gerichts.