abkäufer,
der
;-/-Ø
.Belegblock:
verkauft ainer grunt [...] und begert von seinem abkaufer der zallung halben porgschaft ze thain.
2.
›Aufkäufer von etw. (z. B. von Waren, die dann im Preis getrieben werden), Wucherer‹.Belegblock:
nit allain die metzger, sonder auch die abkäuffer, so das flesch wider die ordnung hecher verkauffen oder annemen, zu straffen.