abkleiden,
V.
1.
›etw. (z. B. einen Bauteil) von einer Gesamtheit abtrennen, sondern‹;
zu  2.

Belegblock:

Wrede, Aköln. Sprachsch.
23b
.
2.
›die Kleider, die Ausrüstung ablegen‹;
zu  1.

Belegblock:

Preuss. Wb. (Z)
1, 34
.