abklagen,
V.
1.
›jn. gerichtlich um etw. verklagen, von jm. etw. durch Klage zu erstreiten suchen‹.Wortbildungen:
abklagung.
2.
›jm. etw. durch gerichtliche Klage abgewinnen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. .3.
›jm. (auch einer Instanz) Fehde ansagen‹.Belegblock:
es haben dem Rat zu Nürnberg abclagt Marolff von Spainßheimb, Hartung Bair und ihre Helfer.