abkazen,
V.;
zu
nl.
afkaatsen
in der Bedeutung
›widersprechen, abweisen‹
(, unter I, 2).
›etw. (z. B. ein Amt) abwimmeln, ablehnen, zurückweisen‹.

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
1566
):
das geweltrichteramt hat ich abgekatzt und waren vil jonkern und gesclechtern die beste officia zugeteilt, der geringster wolt man mir auch kein geben; das best ist frei sin.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
23a
.