abkazen,
V.;
›etw. (z. B. ein Amt) abwimmeln, ablehnen, zurückweisen‹.
Belegblock:
das geweltrichteramt hat ich abgekatzt und waren vil jonkern und gesclechtern die beste officia zugeteilt, der geringster wolt man mir auch kein geben; das best ist frei sin.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
23a
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