abkappung,
die
.
›Durchschlagung, Durchtrennung von etw. (z. B. eines Ankertaues)‹; als Synekdoche: ›Aufhebung des Anlegerechtes von Schiffseignern‹; zu dem im
Dwb, Neub.
1, 413
seit dem 17. Jh. belegten
3
abkappen
›(die Spitze von etw.) abhauen, (ein Tau) abschlagen‹, nicht zu obigem
abkappen
, das im
Dwb, Neub.
1, 412
als
1
abkappen
zu
kappe
›Schläge, Zurechtweisung‹ gestellt wird.