abkappung,
die
.›Durchschlagung, Durchtrennung von etw. (z. B. eines Ankertaues)‹; als Synekdoche: ›Aufhebung des Anlegerechtes von Schiffseignern‹; zu dem im
Dwb, Neub.
seit dem 17. Jh. belegten 1, 413
3
abkappen
›(die Spitze von etw.) abhauen, (ein Tau) abschlagen‹, nicht zu obigem abkappen
, das im Dwb, Neub.
als 1, 412
1
abkappen
zu kappe
›Schläge, Zurechtweisung‹ gestellt wird.