abkäufer,
der
;
-/-Ø
.
1.
›Käufer von etw. (z. B. Liegenschaften)‹;
zu  1.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
16. Jh.
):
verkauft ainer grunt [...] und begert von seinem abkaufer der zallung halben porgschaft ze thain.
2.
›Aufkäufer von etw. (z. B. von Waren, die dann im Preis getrieben werden), Wucherer‹.

Belegblock:

Chron. Augsb. A. 2 (
schwäb.
,
1562
):
nit allain die metzger, sonder auch die abkäuffer, so das flesch wider die ordnung hecher verkauffen oder annemen, zu straffen.