abholz,
das
;
-es/-
.
›(natürliches und bei der Holzverarbeitung entstehendes) Abfallholz‹;
Vorw. obd.; rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Texte.
Bedeutungsverwandte:
 1,
1
, , .
Syntagmen:
a. brauchen / behalten / nemen / füren / verkaufen; a.
(Subj.)
fallen / abgehen / zunutze kommen.

Belegblock:

Lexer, Tucher. Baumeisterb. (
nürnb.
,
1464
/
75
):
die spenn und kurtz klupfel und abholtz, das von dem newen zimmer abgeet.
Rennefahrt, Zivilr. Bern (
halem.
,
1615
):
Wer das abholtz in banhoͤltzeren nimpt. Es soͤllend auch die jaͤnigen, denen buwholtz erlaubt und gezeichnet were, nit gwalt haben, die grotzen und abholtz oder ander holtz, so zů jhren büwen nit dienstlich, zenemmen.
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
E. 15. Jh.
):
was [...] abholtzes [...] wirt, von windfellen, esten, spaͤnen oder anndern stucken vnd bloͤcken in vnnuͥtzem vnd fulem holtz.
Brinkmann, Bad. Weist. ;
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 787, 53
;
Müller, Nördl. Stadtr. ;
Bad. Wb.
1, 9b
.