abhaben,
V.,
unr.
1.
in Verbindung mit
wollen:
›etw. abgeschafft, aufgehoben haben wollen‹;
zu  2.

Belegblock:

Chron. Köln (
Köln
1499
):
si woulden die asscisen af haven.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
21a
.
2.
›jm. etw. anhaben können‹.

Belegblock:

Luther, WA Bibel (
1530
):
das volck ym lande das / wenn sie gleich widder dich streiten / dennoch (dir) nicht(s) sollen (abhaben) ˹wider dich siegen˺.
Dietz, Wb. Luther .