abhören,
V.
1.
›etw. (Vorgetragenes) auf seine Richtigkeit überprüfen, (besonders: Rechnungen) abnehmen‹.

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesheim
202, 26
(
rhfrk.
,
1695
):
welche rechnung die von Bettendorff bis dahero in beysein schultheißens [...] abgehöret haben.
Zingerle, Inventare (
tir.
/
vorarlb.
,
1495
):
demnach haben wir [...] das yetz bestimbt haubtlibell [...] gesehen, abgehört vnnd gelesen.
Lohmeyer, K. v. Nostitz ; ;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;
Bad. Wb.
1, 9b
.
2.
›jn. beim Lernen abhören, jm. Lernstoff abfragen‹.

Belegblock:

Apherdianus (
Köln
1575
):
Einen vmb den andern die Lection [...] abhoͤren vnd recitiren.
3.
›jn. (Zeugen, Angeklagte) vernehmen, verhören‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.
Wortbildungen:
abgehörtermassen
›nach Verhör, auf Grund eines Verhörs‹.

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
14, 22
(
rhfrk.
,
1592
):
So hat der centgraf wohl macht, [...] zeugen, [...] der gebühr abzuehören oder abhören zue laßen, welches ebensoviel gelten soll, als ob sie von der ganzen cent weren abgehört worden.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
17. Jh.
):
das er die bekandnus nicht durch die tortur oder forcht der marter, sondern abgehörter maßen gethan.
Mell u. a., Steir. Taid. .
4.
›etw. (z. B. Wahlentscheidungen) vortragen lassen‹.

Belegblock:

Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1596
):
bis alle waln abgehört [...] worden.
5.
›etw. (Gesprochenes) auffangen, ablauschen‹.

Belegblock:

Wrede, Aköln. Sprachsch.
22b
.
6.
›mit etw. aufhören, von etw. ablassen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1,  8,  2.

Belegblock:

Dict. Germ.-Gall.-Lat.
8a
(
Genf
1636
):
abhoͤren/nicht mehr tun [...] Desistere. (Höre ab) von der Suͤnde.