abgüten,
V.
1.
›jn. (durch Abkommen, Vertrag) zufriedenstellen‹;
vgl.  3.

Belegblock:

Wrede, Aköln. Sprachsch.
20b
.
2.
›jn. (vor allem vermögensrechtlich) abfinden‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .
Wortbildungen:
abgütung.

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
, zu
1554
):
demselben besetzt der eirst ableivicher 1 goltgl. und wilt in damit abgegudet und unterft haben vur sin peen.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
20b
.