abgären,
V., unr. abl.
›durchgären, zu Ende gären‹;
zu .

Belegblock:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
38, 9
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Hollunterbeerwaßer zu brennen. [...] 3. In einen faß lasen wohl abgehren.