abgewältigen,
V.
1.
›etw. militärisch besetzen, erobern‹;
Bedeutungsverwandte:
 1,  1,  1.

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Abgwaltigen. Expugnare.
Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Abdringen. Abgeweltigen / [...] Abjagen / Abstuͤrmen.
2.
›(einen Schacht durch Herausschaffung von Wasser und Abraum) wieder in Betrieb nehmen‹;

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1625
):
die [schächte] haben die Laudner gewältiget und darin röhrwerg und fahrten gefunden, aber nicht gar abgewältiget worden.