abgeteilen,
V.
›jn. vermögensrechtlich abfinden‹; wie  3.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Unger, Richtes Stig (
schwäb.
,
15. Jh.
):
ob dein vater icht ein sein kint mocht abgeteilen mit seinem gute, daran im wol genugt?