abgehalten,
V., unr. abl.
›jm. etw. abfordern, eine Forderung gegen jn. erheben‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
dan Hans Foltz, der rechten lehn und rechter gewere daran darbt, als wir meinen, uns die abgehalden moge.