abgehalten,
›jm. etw. abfordern, eine Forderung gegen jn. erheben‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
1.
Belegblock:
Kisch, Leipz. Schöffenspr.
(
osächs.
,
1523
/
4
):
dan Hans Foltz, der rechten lehn und rechter gewere daran darbt, als wir meinen, uns die abgehalden moge.