abgeben,
V., unr. abl.;
wesentlich ausführlicheres Bedeutungsspektrum im
Dwb, Neub.
1, 284-288
, auch für das Frnhd.
1.
›etw. abgeben, sich e. S. entäußern, etw. verkaufen‹;
zu  2.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1618
):
soll die herrschaft allwegen einen knecht bei solchen abgeben haben.
Preuss. Wb. (Z)
1, 27
;
Dietz, Wb. Luther .
2.
›sich von einem Ort wegbegeben, sich irgendwohin begeben‹;
zu  23.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  6.

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
,
1565
/
6
):
welche sich nach der Sudenburgk zu felde warts abgegeben hatten.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
17b
.
3.
›etw. vorstellen, darstellen, sein (z. B. Vater für den jüngeren Bruder)‹.

Belegblock:

4.
›sich von etw. (z. B. der Kirche) lösen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.

Belegblock:

Preuss. Wb. (Z)
1, 27
.