abfretzen,
V.;
Kausativ zum Sing. Prät. von .
1.
›etw. (Gewächse o. ä.) ab-, wegfressen (von Tieren)‹; mit Objektverschiebung: ›(Grundstücke) kahlfressen‹; die kausative Herkunft des Wortes ist in dieser Verwendung nicht mehr erkennbar.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1562
):
Hewschrecken, die abfretzen, das | Vom hagel uberblieben was.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1651
):
darnach hat ein gemein dieselbige wisen macht zuzuschlagen oder aber durch das vich abfrezen zu lassen.
Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat. (
oobd.
,
1349
/
50
):
ain sunderleich wilt hât den weingarten abgefrezt.
Bildl. in Fastnachtsp. (
nobd.
,
nach 1450
):
[Der] hüt die selben weil seins weibs, | Das im kain ander sein waid ab fretz.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. ;
Kurrelmeyer, Dt. Bibel , Z-Oa;
Dietz, Wb. Luther .
2.
›etw. wegätzen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  4, .

Belegblock:

Preuss. Wb. (Z)
1, 26
.