abfindig,
Adj.
in der Verbindung
sich a. machen
›eine Vereinbarung, einen Vergleich treffen‹; zu einem im
Dwb, Neub.
1, 251
reich belegten
abfinden
›sich mit jm. einigen, vergleichen‹. Vgl. auch .

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
):
da ainer seinen sohn under ain andere herrschaft verheiratet und sich zuvor nit mit der herrschaft abfindig macht.