abfehen,
V.
›jm. etw. gewaltsam abnehmen, entreißen‹; zu mhd.
vêhen
›jn. feindlich behandeln‹ (); vgl. :
Fehen oder hassen;
.

Belegblock:

V. Anshelm. Berner Chron. (
halem.
,
n. 1529
):
dargegen wurden siner můter wider geben abgevaͤchte 100 gulden.