abfassen,
V.
1.
›etw. schriftlich niederlegen, niederschreiben‹; wohl auch: ›etw. konzipieren‹; ›etw. abmessen, vermessen‹.

Belegblock:

Hallmann, Marianne
3, 169
(
Breslau
1670
):
Herodes. | Der Spruch ist abgefaßt: Greifft die Verraͤther an.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
14b
;
Trübner, Dt. Wb.
1, 12
.
2.
›(Hoffnung o. ä.) fassen, hegen, haben‹.

Belegblock:

Göz. Leichabd. (
Jena
1664
):
wenn [...] das menschliche Herz durch und durch versuͤsset [...] / auch Hoffnung zu einem lieblichen Mittage ungezweifelt abfassen.