abfaren,
V., unr. abl.;
meist in fachsprachlichen und in figürlichen Verwendungen belegt. Zu den eigentlichen Bedeutungen vgl.
Dwb, Neub.
1, 218-220
sowie
Wrede, Aköln. Sprachsch.
13b
–14a.
1.
›(ein Besitztum) verlassen, aufgeben‹;
vgl.  12.
Rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Texte.
Syntagmen
Meist in Verbindung mit dem Gegenwort:
abfaren und auffaren
(vgl. ).

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1499
):
wir melden das zu Strasshofen ist ein freies gůt, und mag da kaufen und verkaufen, abfaren und aufzufaren als oft es einen verlust.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
, o. J.):
Wir melden auch das wir freiew wal haben, ab- und aufzefaren ân alle irrung.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
smoobd.
,
1508
):
das demselben man, der da abfaren muesz, das gelt eingee.
2.
in sonstigen vereinzelt belegten fachsprachlichen Verwendungen:
a) bergmannssprachlich: ›den Arbeitsort verlassen; kündigen‹.
Gegensätze:
 4.
b) Sprache der Schifferei: ›ablegen (von Schiffen)‹.
Bedeutungsverwandte:
 14.
c) Sprache der Schweizer Alpwirtschaft: ›(Vieh) abtreiben (von der Alm)‹; vgl.  4.
Bedeutungsverwandte:
 3.

Belegblock:

Zu a):

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1509
):
wo aber einem heuer oder arbeiter darüber sein lohn fürgehalten würde, so soll derselbe arbeiter macht und ursachung haben abzufahren und einem andern anzufahren.

Zu b):

Apherdianus (
Köln
1575
):
cõmittere nauem mari. Oram soluere, idem, Abfaren.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
5b
(
Genf
1636
):
abfahren / vom Landt fahren / Desmarer.

Zu c):

Rennefahrt, Statut. Saanen (
halem.
,
1648
):
wan man den abfart, söllend alwegen die gemischen gemeinlich abfaren und nit [...] ir vich wider übrigen gemischen willen da lassen.
Bad. Wb.
1, 7b
.
3.
›(von einer Unterlage) abfallen, sich lösen‹.
Bedeutungsverwandte:
(V.) 2.

Belegblock:

Ott-Voigtländer, Rezeptar
209v, 5
(Hs. ˹
nalem.
,
um 1400
˺):
so vert / das har dar ab.
4.
›niederfahren, sich abwärts bewegen‹.

Belegblock:

Jaspers, St. v. Landskron. Hymelstrasz
170v, 25
(
Augsb.
1484
):
Cristus vnser herr vnd aingeporner sun gotes ist abgefaren zů den hellen.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1582
):
Er wirt abfaren in die welt, | Wie sich ein regen geusset.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
14b
.
5.
›jn. aus dem Leben rufen (von Gott gesagt)‹.

Belegblock:

Grothausmann, Stadtb. Karpfen
94, 13
(
mslow. inseldt.
,
1610
):
Wo fern aber vnśer heiliger Gott ihr das Leben noch weiter friśten, vnd gedachten ihren eheman von diśer welt ehe abfaren śolte.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
14a
;
6.
›etw. wegfahren, mitnehmen‹.

Belegblock:

Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
17. Jh.
):
wa einer eim uf sein pergrecht ein palzer usgrub oder abfür.
7.
›jm. durch Überpflügen der Ackergrenze Land nehmen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Bauer/C.
122
.