V., unr. abl.;
meist in fachsprachlichen und in figürlichen Verwendungen belegt. Zu den eigentlichen Bedeutungen vgl.
sowie
Wrede, Aköln. Sprachsch.
13b
–14a.
2.
in sonstigen vereinzelt belegten fachsprachlichen Verwendungen:
a) bergmannssprachlich: ›den Arbeitsort verlassen; kündigen‹.
b) Sprache der Schifferei: ›ablegen (von Schiffen)‹.
c) Sprache der Schweizer Alpwirtschaft: ›(Vieh) abtreiben (von der Alm)‹; vgl.
4.
Belegblock:
Zu a):
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
(
schles.
,
1509
):
wo aber einem heuer oder arbeiter darüber sein lohn fürgehalten würde, so soll derselbe arbeiter macht und ursachung haben abzufahren und einem andern anzufahren.
Zu b):
cõmittere nauem mari. Oram soluere, idem, Abfaren.
abfahren / vom Landt fahren / Desmarer.
Zu c):
wan man den abfart, söllend alwegen die gemischen gemeinlich abfaren und nit [...] ir vich wider übrigen gemischen willen da lassen.