abfügen,
V.
1.
›jn. von etw. (z. B. einer Gruppe) lösen, trennen‹.

Belegblock:

Palmer, Tondolus (
Speyer
um 1483
):
der vergisset aller vergenkliche ding vnd wirt nit abgefuget von der geselschaft der heiligen.
2.
›etw. (z. B. Fehde) einstellen, aufheben‹.

Belegblock: