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abermal,
abermalen,
abermalig,
abermals,
Adv.
›wieder, wiederum, zum wiederholten Male‹, speziell: ›zum zweiten Male‹; die Formen
abermal
und
abermals
mit gleicher Häufigkeit,
abermalen
seltener;
zu
3
 1,
2
 2.
Bedeutungsverwandte:
3
 1, ,  1,  3, , ; vgl. .

Belegblock:

Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
327, 4
(
thür.
,
1474
):
Nachdem ir uns abermals zcweier pardt schrifftliche gesetze zu leuterunge [...] zugesandt habt.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1550
):
da ist der hertzog [...] abermals auf die von Magdenburg zogen.
Turmair (
moobd.
,
1528
):
Wie die unglaubigen Teutschen abermaln Rom gewungen.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
31, 10
(
mslow. inseldt.
,
1534
):
das Hans Stiml abermal gefenglich angenomen werd.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
2, 131
;
Skála, Egerer Urgichtenb.
45, 7
;
Kurrelmeyer, Dt. Bibel , Var.;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;
Wrede, Aköln. Sprachsch.
13b
;