abergläubig,
abergläubisch,
vereinzelt
abergläublich,
Adj.
›abergläubisch, irrgläubig, falsche Glaubensvorstellungen hegend‹, wie bei
aberglaube
mit unterschiedlicher Anwendung auf das jeweils der Glaubensnorm Widersprechende;
Vorw. obd.; 16. Jh.
Bedeutungsverwandte:
, , .
Gegensätze:
.
Syntagmen:
a. meinung / sache, a. mittel; j. sein a.

Belegblock:

Rennefahrt, Staat/Kirche Bern (
halem.
,
1651
):
zu aller superstitionen, versägnereyen und abergleübischen sachen.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
um 1625
):
aus abergläubiger unbegrundter Mainung und falscher Einbildung.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Er ist auch in seinem glauben, in der êrung der alten götter [...] mêr aberglaubig dan recht geistlich gewesen.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Aberglaubische mittel mit segen / zeichen vñ der gleichen soll man nicht brauchen.
Dietz, Wb. Luther ;
Winkler, Flugschr.
1975, 80
.