aberglaube,
der
;
-/-n
.
›falscher Glaube, Irrglaube, Aberglaube, vom rechten Glauben abweichende Glaubensvorstellung‹; aus konfessioneller Sicht für den Glauben anderer Konfessionen, aus christlicher Sicht für den Glauben nicht christlicher Religionen, aber auch für den Vernunftglauben und den Glauben an biblisch nicht erklärbare Zusammenhänge gebraucht; mit pejorativem
aber-
;
zu
1
 5.
Zur Sache: .
Vorw. obd., erst im 16. Jh. md. Belege.
Syntagmen:
a. haben; a.
(Subj.)
misfallen jm.; a. der vernunft
(gen. def.);
lutherischer a.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1505
):
da haben vil leut einen aberglauben, sie muͤß pald sterben.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
es haben im die uncristenliche superstitiones und aberglauben [...] misfallen.
Schmidt, Rud. v. Biberach
111, 1
(
whalem.
,
1345
/
60
):
Herre, man sol dich sůchen mit emziger erbeit [...] verwerfende abergloͮb natúrlicher vernúnft.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Aberglaub / affterglaub / vberglaub / Katzenglaub / falscher-glaub / [...] / apostutzlerey.
Reithmeier, B. v. Chiemsee (
München
1528
):
aws denen numals worden seinn Hayden, türcken, sarracen, marran, hussen, Luterisch vnd mer ander aberglawb.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 528, 14
;
Müller, Alte Landsch. St. Gallen ;
Rot
354
;
Dietz, Wb. Luther 1,
11b
;
12a
;
Wrede, Aköln. Sprachsch.
13b
;
Trübner, Dt. Wb.
1, 10
.