abendmarkt,
der
.›abends stattfindender Markt; Markt am Vorabend des eigentlichen Markttages‹. Beide Nuancen nicht immer trennbar;
Belegblock:
Es werden alle jar zween jarmarckt gehalten, namblich am tag Marci ain abendmarckt und am negsten tag darnach der recht marckt.
auͤf den abentmarkht ist uns aller kauͤf verboten.
Ebd.
988, 99
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