abendmarkt,
der
.
›abends stattfindender Markt; Markt am Vorabend des eigentlichen Markttages‹. Beide Nuancen nicht immer trennbar;
zu  4,  2.

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 596, 25
(
schwäb.
,
1588
):
Es werden alle jar zween jarmarckt gehalten, namblich am tag Marci ain abendmarckt und am negsten tag darnach der recht marckt.
Straus, Juden Regensb.
693, 61
(
oobd.
,
v. 1499
):
auͤf den abentmarkht ist uns aller kauͤf verboten.
Ebd.
988, 99
.