abdienen,
V.
1.
›etw. (z. B. Naturalien, Zins) entrichten, abliefern‹; offen zu 2.2.
›(eine Auflage) durch eine Arbeits- oder sonstige Leistung ablösen‹; Belegblock:
Wir sollent ouch die eynungen [...] niemants lassen verwerchen, verwachen, abdienen noch abkouffen.
3.
›(für ein Vergehen) büßen, (es) abbüßen‹.