abdanken,
V.
1.
›jm. beim Abschied für seine Tätigkeit rechtsförmlich danken‹; als Synekdoche: ›jn. verabschieden, entlassen‹;
vgl.  2.
Bedeutungsverwandte:
 3, , .
Gegensätze:
 3.
Syntagmen:
mit Dat./Akk. d. P.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1564
):
Auf den 29. jenner zalten wir die trostmänner und danckten inen ab.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1565
):
hat man den 6 fehnlen kriegsvolck [...] abgedanckt und sie geurlaubt.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
smoobd.
,
1680
):
bemelte geschworne aber sollen die gmein und führer [...] erwehlen und abdanken.
2.
›ein Amt niederlegen, von einem Amt zurücktreten‹;
vgl.  5.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  9,  9.

Belegblock:

Girgensohn, Berl. Kämmereirechn.
147
(
omd.
,
1527
):
Dhoring [...] hat auch die vormuntschaft damals abgedanket.
3.
›das Dankgebet (nach Beendigung der Mahlzeit) sprechen‹; als Synekdoche: ›aufbrechen, sich verabschieden‹;
vgl.  2.

Belegblock:

Schmitz, Schiltb.
129, 8
(
Frankf.
1597
):
NAch dem die Malzeit vollenbracht war / war es zeit / als es sich auch zimmen wolte / daß man abdancken solte.