abbrauchen,
V.
1.
›jn. (auch Tiere) über Gebühr beanspruchen‹.Belegblock:
Jetzt weil er mich [Pferdt] hat abgebraucht, | [...] | Werd ich von jederman verlassen.
weil ihr auß mangel eurer Kräfften vnnd deß abgebrauchten Leibs [...] nicht mehr sündigen könnet.