abborgen,
V.
1.
›jm. etw. unter Bürgschaft oder Rückgabeversprechen ausleihen‹.Wortbildungen:
abborgung.
2.
›etw. von einem anderen übernehmen, entlehnen‹.Bedeutungsverwandte:
.Belegblock:
Damit wir endlch fortfahren / haben die Lateiner den Griechen dise Schreib-Ard bald abgeborgt.