abborgen,
V.
1.
›jm. etw. unter Bürgschaft oder Rückgabeversprechen ausleihen‹;
zu
1
 3.
Wortbildungen:
abborgung.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
Matth. 5, 42
(
Wittenb.
1545
):
Gib dem der dich bittet / vnd wende dich nicht von dem / der dir abborgen wil.
Lindmeyr, Wortsch. NT ;
Dietz, Wb. Luther ;
Wrede, Aköln. Sprachsch.
6b
;
2.
›etw. von einem anderen übernehmen, entlehnen‹;
zu
1
 5.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Heidegger. Mythoscopia
30, 20
(
Zürich
1698
):
Damit wir endlch fortfahren / haben die Lateiner den Griechen dise Schreib-Ard bald abgeborgt.
Dietz, Wb. Luther .