abblatten,
V.
1.
›das Laub, die Nadeln verlieren‹;
zu 1.

Belegblock:

Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Nürnb.
1483
):
wie der prophet das iudisch volck straffet [...] vnder der figure eins abgeplatten cederbaums.
2.
›(Pflanzen) entblättern‹ (verbreitet zum Zwecke der Laubheugewinnung; vgl.
Kehr, Fachspr. des Forstwesens [...].
1964, 244
);
Bedeutungsverwandte:
1, .

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1667
):
daß einer dem andern nit in sein kraut gehen soll und daß [er] ohne erlaubnuß das abblätte.
Dict. Germ.-Gall.-Lat. (
Genf
1636
):
Abblaten. Blaͤtter oder Laub abplücken / abbrechen.
Dietz, Wb. Luther .
3.
›(Hopfen) pflücken, ernten‹; Spezialisierung zu 2;
Bedeutungsverwandte:
, 1.

Belegblock:

Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Wir sagen [...] Obß abbrechen oder abnemmen / Aber nit Hopffen abbrechen / sondern abblaten / abklauben oder abzwicken.