abblasen,
V., unr. abl.
1.
›durch Blasen ein Zeichen geben, meist zur Beendigung des Kampfes, aber auch zur Verkündung von Tageszeiten‹; Zur Sache:
Moser, Musik Lex.
.1, 1
Syntagmen:
fachtextlich ohne Obj.Belegblock:
wen man’s [liecht] aber abplies.
Belegblock:
Wann ettwas jn dem drinckgschyrr lyt | Ob man das mit dem mund abbloß.
4.
„›das Fleisch des geschlachteten kleinen Viehes (Lämmer, Hämmel, Kälber) abblasen‹, als Unsitte der Metzger seit dem 16. Jh. bezeugt“.Belegblock:
Wrede, Aköln. Sprachsch.
6b
(Sache bleibt dort unklar).