abbiegen,
V., unr. abl.
1.
›etw. niederbiegen, herunterdrücken‹; auch: ›etw. abbrechen‹;
zu  1.

Belegblock:

Löffler, Columella/Österreicher (
schwäb.
,
1491
):
das sy
[Rebzweige]
zů wylen ee abgebogen.
Schönbach, Adt. Hss. I,
1877, 823
(
oobd.
,
15. Jh.
):
nach dem lies er ain tauben fliegen; die selbig ward ain zwei abpiegen von einem olpaum.
2.
›etw. (z. B. gute Nachbarschaft) beeinträchtigen, ungünstig beeinflussen‹; Ütr. von 1.

Belegblock:

Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1602
):
solten hierdurch beider [...] vertrauwlicher nachbarschaft etwas abgebogen.
3.
›(ein Wort) beugen, deklinieren‹; Ütr. von 1.
Bedeutungsverwandte:
 3, .

Belegblock:

Rot
303
(
Augsb.
1571
):
Declinirn [...] Jtem ablencken / abbiegen / verendern / die letzt silben eines worts in ein andre lencken / Als Magister, magistri.