abbezalen,
V.
1.
›eine Schuld begleichen, tilgen‹;
zu  2.
Bedeutungsverwandte:
 1.

Belegblock:

Luther, WA Tr. (
1533
):
so aß, tranck vnd füttert er wie ein ander gast, bezalet alles rein ab.
Maaler (
Zürich
1561
):
Seine schulden Abbezalen. Sich von gaͤltschulden entledigen.
2.
›jn. auszahlen, abfinden‹;
zu  1.

Belegblock:

Österley, Kirchhof. Wendunmuth (
Frankf.
1602
):
ob sie [diener] wol offtmals hinweg begeret, hat man sie doch weder abbezahlen, noch ziehen laßen wöllen.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
6a
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