abbekläuen,
V.
›jm. etw. (gleichsam mit den Klauen) entreißen‹; wohl eine Gelegenheitsbildung in einem Wortspiel mit
klaue
;

Belegblock:

Bächtold, H. Salat (
halem.
,
1536
):
einen röubischen clawen: gezuckt und entwert, becläwt jeder dem andern ab, was man z’wegen bringen mag.