abbeiten,
V.
›jn. aufhalten, von etw. ablenken‹;
wohl zu (V.) 1.

Belegblock:

Pfeiffer-Belli, Murner. Kl. Schrr.
8, 95, 3
(
Straßb.
1522
):
das vnß solche einreden [...] nit zů weit von der hauptsachen fieren vnd abbeyten.