abböllen,
V.
›etw. durch Werfen, Rollen, Schleudern beseitigen‹;
zu
1
.

Belegblock:

Geier, Stadtr. Überlingen (
nalem.
,
1551
):
So sollen auch die küefer nit den weinstain abböllen, sonder [...] außwendig ain vaß abschlachen.
Das Bad. Wb.
1, 2b
gibt hierzu die Bedeutung ›etw. klopfend lösen‹ an (wohl fälschlicherweise).