ab|ermanen,
V.
›jm. etw. durch dauerndes Anliegen abnötigen‹;
zu  4.

Belegblock:

Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
darumb [haben] wir gemant wissentlich biderleuten und mochten ime [vater] das [erbe] nie abermanen.